GEBÄUDEVERSICHERUNG
Feuer, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch… Auch um Ihre Immobilien können Sachschäden aber auch Haftpflichtrisiken entstehen. Oft lassen sich solche Ereignisse nicht vermeiden aber wir können Ihnen das finanzielle Risiko abnehmen.
Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung obligatorisch und die Versicherungspflicht liegt in der öffentlichen Hand, bei den Kantonen. Somit ist diese Versicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.
In den Kantonen Obwalden, Schwyz und Uri sowie im Bezirk Oberegg im Kanton Appenzell-Innerrhoden ist die Versicherungspflicht vorgegeben. Dort können Sie als Wohneigentümer Ihre Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschliessen. Nur in den Kantonen Genf, Tessin und Wallis sowie Appenzell-Innerrhoden, ohne den Bezirk Oberregg, ist die Versicherungspflicht vom Kanton nicht gegeben.
Doch auch dort empfehlen wir Ihnen unbedingt, eine Gebäudeversicherung abzuschliessen, weil folgende Ereignisse grosse Schäden anrichten können:
- Feuer, Brand, Rauch
- Blitzschlag und Explosion
- Hagel, Hochwasser und Überschwemmung
- Lawine, Schneedruck und Schneerutsch
- Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag
Im Weiteren bieten die privaten Versicherungsgesellschaften die Absicherung folgender Ereignisse:
- Einbruch und Beraubung bis zur vereinbarten Versichertensumme
- Zusatzbausteine wie z.B. Schlossänderungskosten, Geräte und Materialien, etc.
können auf Ihren Wunsch versichert werden
- Regen-, Schnee- und Schmelzwasser durch das Dach, aus Dachrinnen und
Aussenablaufrohren
- Wasser und andere Flüssigkeiten aus Leitungsanlagen und daran angeschlossenen
Einrichtungen und Apparaten
- Rückstau aus Abwasserkanalisationen
- Grundwasser
- Frostschäden
- etc.
- Zusatzbausteine wie z.B. Rohbauversicherung, Aussenschwimmbad
inkl. Abdeckung, etc. können auf Ihren Wunsch versichert werden
- Gebäudeverglasungen
- Kosten für Notverglasung
- Natur-, Kunststein- und Keramikkochplatten
- etc.
- Zusatzbausteine wie z.B. Mobiliarglas, Sonnenkollektoren, Schäden durch
Bauarbeiten können auf Ihren Wunsch versichert werden
Der Versicherungsschutz umfasst die Haftpflichtansprüche Dritter in Bezug auf Personen- und Sachschäden.
- Personenschäden, d.h. Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung
von Drittpersonen
- Sachschäden, d.h. Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen,
die Drittpersonen gehören
Weitere Optionen wie z.B. Technische Anlagen, Feuer- und Elementarschaden-Spezialrisiko, Extended-Coverage bieten wir Ihnen, in diversen Versicherungsprodukten, auf Ihren Wunsch an.