MOTORFAHRZEUGE
Die vb versicherungsbroker ag bietet Ihnen die Möglichkeit, wie bei der Wahl Ihres Fahrzeugs, selber anhand von wichtigen Gesichtspunkten zu entscheiden welcher Versicherungsschutz Ihre Anforderungen am besten erfüllt. Unabhängig und professionell erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine Versicherungslösung welche optimal Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Selbstverständlich bieten wir unseren Service für alle Fahrzeugarten wie Personenwagen, Motorräder, Oldtimer, Liefer- und Lastwagen, Wohnmobile Wohnanhänger, Anhänger und sonstige Spezialfahrzeuge an.
Obligatorische Versicherung für Personen- und Sachschäden, welche Sie mit Ihrem Fahrzeug Dritten hinzufügen. Die Haftpflichtversicherung hat eine Rechtsschutzfunktion zur Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche, der sogenannte passiver Rechtsschutz. Der Versicherungsschutz kann durch den Bonusschutz ergänzt werden, welcher zur Auswirkung hat, dass Ihr Bonus im darauffolgenden Jahr nicht erhöht wird.
Die Kaskoversicherung deckt Schäden an eigenem Fahrzeug. Folgende Ereignisse sind rundum Ihr Fahrzeug versichert:
- Feuer, Elementarereignisse wie z.B. Überschwemmung, Hochwasser, Steinschlag
- Diebstahl
- Kollision mit Tieren
- Marderschäden
- Glasbruch
- Vandalenschäden (bei manchen Versicherungsprodukten nur als Zusatz möglich)
- Hilfeleistungsschäden
- Etc.
Die Vollkaskoversicherung umfasst dieselben Ereignisse wie die Teilkaskoversicherung, einschliesslich Kollisionsschäden an eigenem Fahrzeug. Ebenfalls hier besteht die Möglichkeit den Bonusschutz einzuschliessen.
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum obligatorischen Versicherungsschutz. Die Vereinbarten Leistungen für Lenker und Mitfahrer oder für Mitfahrer allein werden zusätzlich und unabhängig von der Schuldfrage, zu allfälligen anderen Personenversicherung, erbracht.
In der Unfallinsassenversicherung sind z.B. folgende Leistungen versicherbar:
- Todesfallkapital
- Invaliditätskapital
- Taggeld und Heilungskosten
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt im besonderen Masse nicht beachtet wurde. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung wird angenommen, wenn die Anforderungen an die Sorgfalt jedem anderen in der Situation des Betroffenen ohne weiteres aufgefallen wären. Der Einschluss einer Grobfahrlässigkeitsversicherung schützt Sie gegen den Rückgriff oder Leistungskürzung.
Bei vielen Versicherungsgesellschaften ist dieser Service automatisch eingeschlossen, wenn Haftpflicht- oder Kaskoversicherung besteht. Die Assistance bietet unter anderem Leistungen bei Unfällen, Defekten und Diebstahl europaweit. Zusätzliche Dienste wie z.B. Übernachtung, Heimreise, Abschleppen, Bergen und Ersatzfahrzeug sind je nach Gesellschaft inbegriffen.
Auslandschadenschutz, Garantieversicherung und Fahrzeugrechtsschutz bieten die diversen Versicherungsgesellschaften an.
Wir beraten Sie gerne individuell nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.