KRANKENKASSE

Obligatorische Grundversicherung

Bei der Krankenkasse unterscheiden wir den gesetzlichen (KVG) und überobligatorischen Teil (VVG). Die obligatorische Grundversicherung (KVG) muss von allen in der Schweiz wohnhaften Personen, dazu gehören auch Zuwanderer, abgeschlossen werden. Innerhalb 3 Monaten, nach der Einreise in die Schweiz, müssen Sie sich bei einer Krankenkasse anmelden. Sie sind dann rückwirkend ab dem Tag der Einreise versichert.

Die Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben (KVG) und somit bei jeder Krankenkasse gleich. Jedoch unterscheiden sich die Prämien je nach Versicherer. Dies hängt damit zusammen, dass die Höhe der Prämie nach dem Wohnort, dem Alter, dem Anbieter aber auch nach der Höhe der Franchise (Jahresbetrag) berechnet wird. Die Je höher die Franchise, desto geringer wird die monatliche Prämie.

Der Versicherte muss für die Kosten, von bezogenen medizinischen Leistungen, bis zur Höhe der Franchise selber aufkommen. Die Kosten, welche die Franchise übersteigen, müssen in der Regel zu 10% (Selbstbehalt), maximal CHF 700 pro Jahr (CHF 350 pro Jahr bei Kindern) vom Versicherten übernommen werden. Ausgenommen von Franchise und Selbstbehalt sind Leistungen bei Mutterschaft.

Krankentaggeldversicherung

Das Krankentaggeld ersetzt den Lohnausfall durch Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles, von Krankheit oder Mutterschaft. Viele Arbeitgeber bieten die Kollektiv-Krankentaggeldversicherung an. Somit sind auch viele Arbeitnehmer durch den Betrieb ausreichend versichert. Arbeitnehmer, die keiner solchen Kollektivversicherung angehören, Selbständig Erwerbende oder Hausfrauen können gegen eine Prämie eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen:

- Krankentaggeld nach KVG
- Krankentaggeld nach UVG

Die Zusatzversicherung

Alle Zusatzversicherungen (VVG) sind freiwillig. Diese sind nicht zwingend bei derselben Krankenkasse wie das „Obligatorium“ zu versichern. Die Leistungen und Prämien sind je nach Versicherer unterschiedlich und in der Regel auf einen Maximalbetrag pro Kalenderjahr begrenzt. Die ambulanten Zusatzversicherungen sind beispielsweise Alternativmedizin, Brillen und Kontaktlinsen, Zahnbehandlung. Weiter werden Versicherungen angeboten für:

- Massnahmen zur Gesundheitsvorsorge wie Abonnemente für Fitness Center,
  Hallenbäder etc. Schutz- und Reiseschutzimpfungen
- Bade- und Erholungskuren
- Hauskrankenpflege und Haushalthilfen
- Brillen und Kontaktlinsen
- Hilfsmittel
- Notfall- und Verlegungstransporte sowie Rettungs- und Bergungskosten
- Zahnbehandlungskosten, Zahnstellungskorrekturen und Massnahmen der
  Kieferchirurgie
- Behandlungen im Ausland (auch temporär für den Ferienaufenthalt)

 
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